Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im folgendem Umfang die Kosten für Vorsorge-Leistungen.
- Jugendgesundheitsuntersuchungen (zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr)
- Jugendschutzuntersuchung (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
- Check-Up zur Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes, (ab dem 35. Lebensjahr, alle 3 Jahre)
- Krebsfrüherkennung bei Männern (ab dem 45. Lebensjahr, jährlich)
- Hautkrebsfrüherkennung (ab dem 35. Lebensjahr, alle 2 Jahre)
- Standardimpfungen (alle von der Ständigen Impfkommision [STIKO] empfohlenen Schutzimpfungen)